Aktuell gelten folgende Besucherregelungen:
- zwei Besuche mit jeweils höchstens zwei Personen pro Bewohner pro Woche
- negativer Coronatest (Antigen Schnelltest nicht älter als 48 Stunden, CPR Test nicht älter als 72 Stunden) und das Tragen einer FFP2 Maske während der gesamten Besuchszeit - auch im Bewohnerzimmer
- Händedesinfektion im Eingangsbereich sowie die Registrieurng und Temperaturkontrolle bleiben nach wie vor aufrecht
- positiv getestete Besucherinnen und Besucher müssen im Anschluss an die Quarantäne (6 Monate) keinen negativen Test vorweisen. Der Absonderungsbescheid genügt.
- Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist an öffentlichen Orten sowie im Freien ein Abstand von 2 Metern einzuhalten
